Häufig gestellte Fragen

Welche kosten kommen auf mich zu?
Es entstehen Ihnen bei uns keine Kosten. Wir übernehmen alle Kosten wie Leihwagen, Rechtsanwalt, dringende Reparaturen, Auszahlung beim Totalschaden.

Habe ich immer Anspruch auf einen Rechtsanwalt?
Wir stellen Ihnen immer einen Rechtsanwalt kostenlos zur Verfügung, der Ihre Ansprüche bei der gegnerische Versicherung geltend macht.

Was muss ich beim Haftpflichtschaden veranlassen?
Sie dürfen sich entspannen und Ihren gewohnten Alltag aufnehmen. Wir übernehmen alle Positionen für Sie. Somit sparen Sie Zeit und Nerven.

Ist der Kostenvoranschlag meiner Werkstatt ausreichend?
Der Kostenvoranschlag des Reparaturbetriebes hat keine beweissichernde Funktion und enthält keine detaillierte Schadenbeschreibung, Beweisfotos, Wertminderung oder Leihwagenanspruch.
Es fehlen wichtige Positionen. Dadurch verlieren Sie Ihre Geldansprüche.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter können Sie sich den entstandenen Schaden auf Basis des Gutachtens auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Die gegnerische Versicherung schickt mir einen Kfz-Sachverständigen. Wie kann ich mich verhalten?
Grundsätzlich entscheiden Sie als Geschädigter selbst, welcher Kfz-Sachverständiger den Schaden begutachtet. Sie müssen also nicht den Kfz-Sachverständigen der Versicherung akzeptieren.